• Der Ratskeller im historischen Rathaus in Schwarzenberg, Foto: Marko Lorenz

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
Der Einbeziehung anderer als unseren vorliegenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch bei der Entgegennahme unserer Lieferung und/oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

§2 Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen unseres Hauses gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich bestätigt werden. Reservierungen von Hotelzimmern und Räumlichkeiten für Veranstaltungen werden ebenfalls erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.
Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn uns eine schriftliche Annahme nicht binnen der im Angebot genannten Frist zugeht.
Bestellen Kunden ihrerseits unsere Leistungen und wiederholen sie diese Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt (etwa bei telefonischen oder per E-Mail versandten Bestellungen), so sind sie verpflichtet, auf ihren Erstkontakt ausdrücklich hinzuweisen. Andernfalls werden wir jede Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen Stornierung auch als selbstständigen Auftrag abwickeln.
Abweichungen zu unserem Angebot bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

§3 Stornierungen
Sofern in unseren Angeboten nicht anders geregelt, können mit uns vereinbarte Lieferungen oder Leistungen, sowie Reservierung für Veranstaltungen bis drei
Monate vor dem vereinbarten Leistungs– oder Lieferzeitpunkt, bzw. der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bis 1 Monat vor Leistungs- oder Lieferzeitpunkt berechnen wir 50% des vereinbarten Auftragsvolumens, bei Stornierungen ab 1 Monat vor dem Leistungs- oder Lieferzeitpunkt 100%.

Bei Zimmerbuchungen haben wir, so nicht anders geregelt, eine kostenfreie Stornierungsfrist bis 2 Tage vor Anreise. Danach fallen 90 Prozent des Resiepresies als Stornierungsbdingungen an. In einzelnen onlinefeführten Buchungsportalen kann die Stornierungsfrist auch abweichen. 
Kann eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten oder Veranstaltungsorten nicht durgeführt werden, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so gelten die im Mietvertrag genannten Stornierungszeiträume und deren Konditionen.
Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob es sich um eine in unserem Hause oder extern durchgeführte Veranstaltung handelt, behalten wir unseren Anspruch auf Zahlung der Vergütung für unsere Lieferungen und Leistungen entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage wie folgt:

Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung:
Der Kunde muss nur die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt.

Reduzierung der Teilnehmerzahl zwischen 10 und 3 Tage vor dem Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung:
Der Kunde muss die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt, zzgl. 50 % der auf die nicht
erschienenen Teilnehmer entfallenden Vergütung.

Reduzierung der Teilnehmerzahl weniger als 3 Tage vor dem Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung:
Der Kunde muss die vereinbarte Vergütung vollständig zahlen.

Erhöht sich die Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten durchgeführt wird, so wird die erhöhte Teilnehmeranzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als 5% sind vorab
mit uns abzustimmen.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro.
Alle Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Anzug zur Zahlung fällig.
Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen, so dass wir Schecks, Wechsel und Akzepte nur erfüllungshalber annehmen. Dabei anfallende Spesen, insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Ferner leisten wir keine Gewähr für rechtzeitiges Vorzeigen, Protesterhebung und rechtzeitige Rückgabe der Schecks, Wechsel und Akzepte.
Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bzw. in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in allen übrigen Fällen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 50% bis zum zehnten Werktag vor unserer Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlungen sind bar oder durch
Überweisung auf das jeweilige von uns angegebene Konto zu leisten.
Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlung in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
Soweit Umstände, insbesondere die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eintreten, die Zweifel an der
Bonität unseres Kunden aufkommen lassen, können wir die Vorauszahlung bis zur Höhe der vollen Auftragssumme verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten, sind wir berechtigt, zusätzlich 25 % der Bruttoauftragssumme als pauschalierten Schaden zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

§5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Unsere Kunden sind nicht berechtigt, an den von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§6 Liefer– und Leistungszeit
Verbindliche Liefertermine bedürfen der Schriftform.
Eine rechtzeitige Bereitstellung unserer Lieferungen und Leistungen setzt die Einhaltung eines eventuell vereinbarten Ablaufplanes seitens des Kunden und seitens gegebenenfalls an einer Veranstaltung beteiligter Dritter sowie
unveränderte, insbesondere technische und organisatorische Rahmenbedingungen voraus. Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, und solche, die auf höherer Gewalt beruhen (insbes. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalt-
taten oder Anschläge), befreien uns von der Einhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine für die Dauer, während der die Ablauf-und Betriebsstörung anhält . Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder – fristen berechtigt unsere Kunden nur unter den Voraussetzungen des §313 Abs.3 BGB zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche unserer Kunden bestehen in diesen Fälle nicht.
Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung unserer Dienstleistungen oder wegen der verspäteten Lieferung sind auf 5 Prozent des Netto-Bestellwertes beschränkt, es sei denn, unsere Unpünktlichkeit beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit oder macht unsere Leistung für unseren Kunden wertlos. In diesen Fällen ist die Verpflichtung auf Schadensersatz auf die beim Vertragsabschluß erkennbaren Schäden begrenzt, es sei denn, wir sind rechtzeitig schriftlich auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist unsere Schadenersatzverpflichtung auf den Auftragswert beschränkt.
Darüber hinaus kommen wir mit unseren Leistungen nur in Verzug, wenn uns nach dem Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder Nacherfüllung gesetzt wurde und wir diese Frist schuldhaft haben verstreichen lassen.

§7 Annahmepflicht des Kunden
Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine unverzügliche An-bzw. Abnahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen in Frage. Unsere Kunden sind daher verpflichtet, die von uns zeit– und qualitätsgerecht bereitgestellten Waren und Dienstleistungen an– bzw. abzunehmen. Ist dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder ohne Angabe von Gründen die An-bzw. Abnahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer Lieferung oder Leistung im Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen auf ihn über. In diesem Fall werden wir von unseren jeweiligen Leistungsverpflichtungen frei.

§8 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht aus der Natur der von uns zu erbringenden Leistungenheraus ausgeschlossen sind.

§9 Beschaffenheitsangaben
Weichen unsere Angebotsangaben von unseren allgemeinen Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder unseren Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in unserem Angebot verbindlich.
Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten unserer Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/ oder Beschaffenheitsangaben zuvor von uns ausdrücklich schriftlich als rechtverbindliche Beschaffenheitsangabe bezeichnet und als solche anerkannt
worden sind.
Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an unsere Kunden weitergeben, ohne dass unsere Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten können.

§10 Gewährleistung
Wir leisten für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
Sind unsere Leistungen und/oder Lieferungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten Mängel schriftlich unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine
unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
Mängel an Teilen unserer Leistungen berechtigen unsere Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der verbleibende Teil unserer Leistungen für sie von keinerlei Interesse ist.

§11 Haftung gegenüber dem Kunden
Wir leisten Schadensersatz bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei jeder Form von Verschulden und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistung ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sei denn, unser
Kunde hat uns ausdrücklich schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.
Genießt unser Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich unsere Ersatzleistung auf die nicht vom Versicherungsschutz gedeckten Nachteile ( höhere Versicherungsprämien o.ä.).
Für Personen-oder Sachschäden leisten wir im Übrigen im Rahmen und zu den Bedingungen unserer Betriebshaftpflicht- Versicherung Ersatz. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. Ohne die rechtzeitige Anforderung einer solchen Versicherungsbestätigung kann eine Unterdeckung des Versicherungsschutzes nicht geltend gemacht werden.
Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leisten wir keinen Ersatz.
Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§12 Haftung für Leistung Dritter
Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder auf Veranlassung unserer Kunden solche beschaffen, handeln wir im Namen und für Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser
Dritten. Wir sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse unserer Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.
Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

13 Rücktrittsrecht
Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
-höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, -Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden / der Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden,
-eine Unter– oder Weitervermietung der überlassenen Räume/ Flächen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt,
-wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts haben, haben wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ob wir unser Rücktrittsrecht ausüben.
Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§14.Haftung des Kunden bei Veranstaltungen
Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
Der Kunde haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zu Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können.

§15.Datenverarbeitung und Datenschutz
Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein.

§16.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt materielles, deutsches Recht unter Ausschluß der Regelungen des deutschen internationalen Privatrechtes. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unsere Lieferungen und/oder Leistungen ist im kaufmännischem Verkehr ist Stollberg .Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht für uns nicht.